Förderungsmöglichkeiten in der

Niederlassung

Schleswig-Holstein

Du bist Fachärztin oder Facharzt?

Verwirkliche dich als niedergelassene Ärztin oder Arzt. Ob in einer Kooperation oder einer Einzelpraxis, ob angestellt oder freiberuflich, ob hausärztlich oder fachärztlich, ob in der Stadt oder auf dem Land – die KVSH zeigt dir die vielfältigen Möglichkeiten, in einer Arztpraxis zu arbeiten.

Wir unterstützen dich!

Volle Vielfalt bei der Niederlassung

Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft, Teampraxis, MVZ oder Einzelpraxis: Es gibt viele Möglichkeiten, sich als Ärztin/Arzt oder Psychotherapeutin/Psychotherapeut in Schleswig-Holstein niederzulassen. Wir stellen dir unterschiedliche Praxismodelle und Kooperationsmöglichkeiten vor.

Immer wichtig: Niederlassungsfahrplan der KVSH

Praxisgemeinschaft, BAG, MVZ oder Teampraxis

In einer Praxisgemeinschaft schließt du dich zwar auch mit anderen Niedergelassenen zusammen, um Räume, Geräte und Personal gemeinsam zu nutzen. Jedes Praxismitglied hat aber seinen eigenen Patientenstamm und rechnet seine Leistungen jeweils für sich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein ab.

In einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) führst du mit weiteren Ärztinnen/Ärzten eine gemeinsame Praxis. Ihr teilt nicht nur Räume, Geräte und Personal, sondern rechnet auch die Leistungen gemeinsam ab. Trotz dieser wirtschaftlichen und organisatorischen Einheit arbeitest du in einer BAG eigenverantwortlich und medizinisch unabhängig.

Eine weitere Möglichkeit, in einem größeren Ärzte-Team zu arbeiten, bieten dir Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Vor allem angestellte Ärztinnen/Ärzte nutzen dies als Einstiegsmöglichkeit in den Beruf. Sowohl niedergelassene Ärztinnen/Ärzte als auch Krankenhäuser können ein MVZ betreiben.

Teampraxis – der Name ist Programm: Wenn Du Lust hast, an einem zentralen Ort auf dem Land in einer hausärztlichen Ärztegemeinschaft zu arbeiten, in der Praxisinhaber, Angestellte und Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung gemeinsam mit besonders qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen Patienten versorgen, wäre das von der KVSH geförderte Versorgungsmodell „Teampraxen – lokale Gesundheitszentren in der Hand von Ärztinnen und Ärzten“ etwas für dich. 

Eigener Chef sein: Einzelpraxis

In einer Einzelpraxis kannst du deine persönlichen Vorstellungen 1:1 umsetzen – in organisatorischer und medizinischer Hinsicht. Du legst Praxisabläufe und Arbeitsschwerpunkte fest, entscheidest über Sprechstundenzeiten, Versorgungsangebote und Urlaub. Darüber hinaus bist du wirtschaftlich unabhängig. Als Ärztin/Arzt in einer Einzelpraxis musst du aber kein Einzelkämpfer sein: Du kannst z. B. Ärztinnen/Ärzte anstellen oder in einem Praxisnetz mit Kolleginnen und Kollegen eng zusammenarbeiten.

Nicht nur als angestellte Ärztin oder Arzt klappt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Niederlassung. Gerade die selbstständige Tätigkeit in einer eigenen Praxis oder einer Kooperation bietet Freiräume und Gestaltungsspielraum. Als Chefin oder Chef hast du das Heft in der Hand und kannst z. B. die Sprechzeiten auf die Schul- oder Kitaöffnungszeiten abstimmen. 

Sanfter Einstieg in die Niederlassung: Anstellung

Wenn du keinen Praxissitz übernehmen willst, kannst du dich auch in einer Praxis oder in einem MVZ anstellen lassen. Wenn du willst, hast du zu einem späteren Zeitpunkt immer noch die Möglichkeit, in die Selbstständigkeit einzusteigen und die Praxis entweder allein oder mit Anderen zu übernehmen, z. B. wenn der Inhaber in den Ruhestand geht. Als angestellte Ärztin/angestellter Arzt bist du flexibel, denn du hast die Wahl zwischen verschiedenen Voll- und Teilzeitbeschäftigungsmodellen. Typisch in der Anstellung: Du arbeitest im Team, trägst aber nicht gleich wirtschaftliche Verantwortung.

Förderung Kinderbetreuungskosten

Die KVSH unterstützt dich auch bei den Kosten für Kinderbetreuung. Neu niedergelassene Ärztinnen/Ärzte bekommen, wenn Sie Vollzeit arbeiten, in den ersten drei Jahren eine Förderung von 400 Euro pro Monat. Das läuft dann für maximal drei Jahre. Diese Zuschussregelung gilt natürlich auch für Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung, die ihre Weiterbildung in einer Praxis in Schleswig-Holstein in Vollzeit absolvieren.

Arztregister

Arztregister

Bevor du dich als Ärztin/Arzt in Schleswig-Holstein niederlassen kannst, ist ein Eintrag ins Arztregister nötig. In der folgenden Checkliste erfährst du, was dafür nötig ist: Bitte Checkliste im Klappmenü anzeigen!

Folgende Unterlagen sind für die Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein im Original bzw. als amtlich beglaubigte Fotokopie erforderlich:

  • formgebundener Antrag auf Eintragung in das Arztregister für Ärztinnen/Ärzte bzw. für Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten
  • Geburtsurkunde/bei Namensänderung Auszug aus dem Familienstammbuch
  • Approbation im Original
  • Facharztanerkennung bzw. Nachweis einer Qualifikation gem. § 95 a Abs. 4 und 5 SGB V (zusätzlich – falls vorhanden – Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen sowie Fachkundenachweise und Nachweise über fakultative Weiterbildungen)
  • Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über die ärztliche Tätigkeit seit der ärztlichen Prüfung
  • Außerdem ist mit dem Antrag auf Eintragung in das Arztregister eine Gebühr von 100 Euro zu entrichten.

Persönliche Ansprechpartnerinnen

Abteilung Zulassung und Praxisberatung der KVSH

Tel.: 04551 883 358
Fax: 04551 883 276

E-Mail: zulassung@kvsh.de

Praxis erleben!

Viele Wege führen in die Niederlassung: Wie arbeiten und leben Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein?

Unter Praxiseinblicke findest du Eindrücke und Inspiration von „gelebter Praxis“

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